Sakramente und mehr...

Der Wiedereintritt

Es ist schön, dass Sie sich dafür interessieren, wieder in die Katholische Kirche einzutreten. Das ist ein mutiger Schritt angesichts des gesellschaftlichen Klimas, und vor allem ein Schritt in die richtige Richtung.


Im Folgenden sollen einige Fragen zur Wiederaufnahme in die Kirche nach dem Kirchenaustritt beantwortet werden.

Kann ich einfach so wieder in die Kirche eintreten?

Ein Kirchenaustritt muss keine endgültige Entscheidung sein. Menschen, die in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, werden mit offenen Armen empfangen. Es gibt allerdings einige formale Dinge zu beachten. Aber niemand wird Ihnen mit Misstrauen oder Missgunst begegnen, ganz im Gegenteil.


Jedoch können Sie nicht bei dem Amt, bei dem Sie ausgetreten sind, wieder eintreten. Staatliche Behörden können die Wiederaufnahme in die Kirche nicht leisten. Sie müssen sich also an einen katholischen Priester wenden.

Welche Gründe gibt es, wieder in die Kirche einzutreten?

Viele Menschen kehren in die Gemeinschaft der Kirche zurück, weil man in einem säkularen Leben kein Ziel mehr vor Augen hat, oder weil man einen Lebenssinn sucht. Manchmal machen Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, positive Erfahrungen mit engagierten und glaubwürdigen Katholiken, haben also gewissermaßen Vorbilder, die inspirierend sind. Manchmal bringen Schicksalsschläge eine Meinungsänderung zustande. Vielleicht möchte man auch seinem Kind ein Leben mit der Kirche ermöglichen oder erkennt, dass sich Sichtweisen verändert haben.


Die Kirche ist möchte eine geistliche Heimat für die Menschen sein.

Muss ich mich beim Wiedereintritt noch einmal taufen lassen?

Beim Wiedereintritt findet keine erneute Taufe statt. Mit der Taufe hat man ein Leben lang die Möglichkeit, immer wieder zur Kirche zurückzukehren. Niemand kann sich aus eigenem Willen unwiderruflich von der Kirche lossagen. Ein Kirchenaustritt wird im Taufbuch der Pfarrei vermerkt, in der man getauft wurde. Die Wiederaufnahme wird ebenfalls dort dokumentiert.

Was muss ich tun, um wieder in die Kirche aufgenommen zu werden

Die Wiederaufnahme in die Kirche ist kein rein bürokratischer Akt, wie der Kirchenaustritt. Umkehr erfordert Wiedergutmachung, Zuwendung und Versöhnung mit dem katholischen Glauben. Dazu wenden Sie sich an einen Priester, der Sie beim Wiedereintritt begleitet.

Dieser Wiedereintritt wird konkret durch das Sakrament der Versöhnung.


In einem weiteren, offenen, Gespräch mit dem Priester ihres Vertrauens wird der Bruch äußerlich wiedergutgemacht. Sie dürfen hier über Ihre Zweifel am Glauben und Ihren Ärger über die Kirche sprechen. Der Priester, mit dem Sie sprechen, will sie begleiten und helfen Antworten auf Ihre Fragen zu finden.

Welche Dokumente benötige ich für den Wiedereintritt?

· eine Bescheinigung des Kirchenaustritts mit Datum, Aktenzeichen und Namen der Behörde.

· Name und Anschrift der Taufpfarrei, falls Sie nicht in Kalbach getauft worden sind.

· Unterlagen über die Eheschließung, falls Sie nach Ihrem Austritt geheiratet haben.

Was kostet die Wiederaufnahme?

Während der Kirchenaustritt mit gewissen Verwaltungsgebühren auf staatlicher Seite verbunden ist, kostet der Wiedereintritt kein Geld.

Wie schnell wird man wieder aufgenommen?

In manchen Fällen wollen Menschen so schnell wie möglich wieder in die Kirche aufgenommen werden. Allerdings ist die Wiederaufnahme mehr als ein Verwaltungsakt. Die Kirche ist keine Behörde. Persönliche Fragen und Zweifel an Glauben und Kirche sollen vor dem Wiedereintritt ausreichend Raum erhalten. Man kann also keine verbindliche Dauer des Verfahrens nennen; es kann durchaus einige Zeit dauern.

Wie läuft der Wiedereintritt ab?

Nach der persönlichen Vorbereitung (Gespräche und Sakrament der Versöhnung) holt der Priester beim Bischof in Fulda die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein. Der Aufgenommene spricht das Apostolische Glaubensbekenntnis und bindet sich damit wieder vollständig an die Kirche. Damit erhält er wieder vollumfänglich alle Rechte und Pflichten, die die Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche mit sich bringt.

Erfährt die Gemeinde von meinem Wiedereintritt?

Die Wiederaufnahme wird im Pfarrbüro diskret behandelt. Dazu kommt das Amtsgeheimnis, dem der Priester, der Sie begleitet, unterliegt. Die Wiederaufnahme muss jedoch an das Standesamt weitergeleitet werden.

Muss ich für die Zeit, in der ich ausgetreten war, Kirchensteuer nachzahlen?

Mit dem Wiedereintritt in die Kirche geht in der Regel die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer ab dem Moment des Wiedereintritts einher. Für die Zeit, in der Sie ausgetreten waren, müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen.

Katholische Kirchengemeinde

St. Kilian • Kalbach



Hauptstraße 1

36148 Kalbach


 





Telefon: 06655 / 18 80

Fax: 06655 / 91 83 91


 

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