Pfarrgemeinderat
 

Der PGR koordiniert, kooperiert, fördert 


• wenn im PGR Informationen aus Gruppierungen und Initiativen zusammengetragen und Aufgaben aufeinander abgestimmt werden
• wenn der PGR in der Öffentlichkeit wichtige Themen benennt und aufgreift
• wenn der PGR einen gemeindlichen Leitbildprozess initiiert und durchführt
• wenn der PGR für die anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufstellt


Der PGR vertritt die Katholiken in der Öffentlichkeit


• durch Stellungnahmen zu kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Themen (z.B. Sonntagsschutz)
• durch den Kontakt zu kommunalen Gremien (Gemeinderat, Stadtrat, Verbände)
• durch die Wahl der Katholikenratsmitglieder


Der PGR beschließt und veranlasst:


• Initiativen zu sozialen und caritativen Diensten wie Altenarbeit, Familienarbeit etc.
• Maßnahmen der Bildungsarbeit
• gesellschaftspolitische Aktionen—Kontakt zur politischen Gemeinde, Stellungnahmen zu Arbeitswelt, Umweltschutz, Stadtentwicklung etc.


Der Pfarrgemeinderat wird gehört:


• wenn der Haushaltsplan erstellt wird
• wenn bei Neubesetzung eine Pfarrbeschreibung erstellt bzw. überarbeitet wird
• wenn Laien zum Kommunionhelferdienst und Wortgottesdienstleiter beauftragt werden


Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit


• bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
• bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
• bei der Öffentlichkeitsarbeit (Pfarrbrief, Bücherei, Schaukasten, Schriftenstand)
• bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
• bei der Erstellung des Visitationsberichts
• bei der Neubesetzung einer Pfarrei
• bei der „Behandlung“ von Konflikten


Was steht in der Satzung


Pfarrgemeinderat – Was sind seine Aufgaben?


Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben: Vor allem hat jeder Pfarrgemeinderat den Auftrag,

• zusammen mit dem Pfarrer und den Hauptamtlichen die die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten, gemeinsam mit ihnen

  Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls     kein anderer Träger zu finden ist;
• gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten , zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen

   sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen;
• Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;
• katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit

   ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen;
• die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Information über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu

   unterrichten;
• für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen;
• vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten.


 
© Katholische Stadtpfarrei Fulda