Kirchgeld Heilig Geist vellmar

Datenschutzinformation gemäß §§ 14ff KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz der Diözese Fulda) zur Festsetzung und Erhebung der Ortskirchensteuer

Mit diesen Datenschutzinformationen erfüllen wir die in §§ 14 ff. KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz) enthalten Pflichten einer transparenten, d.h. nachvollziehbaren Datenverarbeitung.


1. Datenverarbeiter/Verantwortlicher


Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist Vellmar,

vertreten durch den Verwaltungsrat

Brüder-Grimm-Str. 9, 34246 Vellmar

Tel. 0561 821421

Email: heilig-geist-vellmar@pfarrei.bistum-fulda.de


2. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter Kirchengemeinden

Bischöfliches Generalvikariat

Paulustor 5, 36037 Fulda


Datenschutz-Kirchengemeinden@bistum-fulda.de


3. Verarbeitungsrahmen

3.1 Zweck der Datenverarbeitung:

Das Kirchgeld bzw. die Ortskirchensteuer wird von der jeweiligen Kirchengemeinde auf der Grundlage des hessischen und thüringischen Kirchensteuergesetzes und der Kirchensteuerordnung des Bistums Fulda erhoben. Form und Höhe wird durch den Verwaltungsrat vor Ort festgelegt. Folgende Formen der Ortskirchensteuer sind üblich: ein fester Betrag pro Kopf, ein gestaffeltes Kirchgeld (je nach Einkommen Beträge zwischen 4 und 40 Euro) oder ein Kirchgeld nach dem Grundsteuermessbetrag (Höhe richtet sich nach Umfang des Grundvermögens; gilt nur für den hessischen Teil der Diözese Fulda). Gemäß der Kirchensteuerordnung soll die Ortskirchensteuer zur Deckung des ortskirchlichen Finanzbedarfs erhoben werden, soweit die Zuweisungen aus Diözesankirchensteuern und die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Ortskirchensteuer bleibt in der Gemeinde vor Ort und wird dort für soziale, caritative oder bauliche Zwecke verwendet.


3.2 Rechtsgrundlage

Die Rechtmäßigkeit für die Verarbeitung ist gegründet auf § 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) KDG. Die betreffenden Rechtsgrundlagen sind die Kirchensteuergesetze der Länder Hessen und Thüringen sowie die die Kirchensteuerordnungen für den hessischen und thüringer Teil der Diözese Fulda.

Die Kirchengemeinde hat die Jahresrechnung mit allen erforderlichen Belegen jährlich zur Prüfung vorzulegen. Das betrifft auch Unterlagen zur Erhebung der Ortskirchensteuer. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 3 KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Fulda)


3.3 Dauer der Speicherung

Für die Speicherung bzw. Aufbewahrung gelten gesetzliche Fristen von bis zu 10 Jahren.


3.4 Erforderlichkeit bzw. gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Sofern die Ortskirchensteuer als gestaffelt erhoben oder nach den Grundsteuermeßbeträgen festgelegt wird, ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (ungefähre Einkommenshöhe, Grundstückseigentum und Grundsteuermeßbeträge) nach den genannten Kirchensteuergesetzen vorgeschrieben. Ohne diese Informationen kann der Steuerbetrag nicht festgestellt werden.


3.5 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe an Dritte außer zu vorgeschriebenen Prüfungszwecken findet nicht statt. Die prüfende Aufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Generalvikariat, Paulustor 5, 36037 Fulda.


4. Rechte der Betroffenen

Sollten sie Fragen zur Datenverarbeitung haben oder ihre Rechte geltend machen wollen, wenden sie sich an den oben genannten Verantwortlichen. Sie können sich außerdem jederzeit und unmittelbar an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Möchten sie eines der nachfolgenden Rechte zu Ziffer 3.1 bis 3.5 geltend machen wollen, wenden sie sich bitte formlos schriftlich an die Adresse des Verantwortlichen unter Ziffer 1.


4.1 Recht auf Auskunft (§ 17 KDG)

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.


4.2 Recht auf Berichtigung (§ 18 KDG), Löschung (§ 19 KDG) und Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG)

Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.


4.3 Recht auf Datenübertragbarkeit: (§ 22 KDG)

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.


4.4 Widerspruchsrecht: (§ 23 KDG)

Liegt der Datenverarbeitung kirchliches oder berechtigtes Interesse des Verantwortlichen zugrunde (§ 6 Abs. 1 lit. f) und g) KDG), haben sie jederzeit das Recht, der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an den oben genannten Verantwortlichen gerichtet werden an.


4.5 Recht auf Widerruf der Einwilligung: (§ 8 Abs. 6 KDG)

Sofern Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit formlos widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen

Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht

Sie können sich nach § 48 KDG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt.


5. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt

Frau Ursula Becker-Rathmair

Diözesandatenschutzbeauftragte

Domplatz 3

60311 Frankfurt am Main

E-Mail: info@kdsz-ffm.de


     Tel.: 069 / 800 871 8800

Katholische Kirchengemeinde

Katholischer Kindergarten
Heilig Geist • Vellmar

Brüder-Grimm-Str. 9
34246 Vellmar


 

Kirchengemeinde


Tel.: 05 61 - 82 14 21

Kindergarten


Tel.: 05 61 - 82 82 40

 

Pfarrbüro - Öffnungszeiten


Montag, Dienstag und Freitag:
                     09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:      14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag:  geschlossen

 


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