Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Laiengremium in einer katholischen Pfarrei.
Der Pfarrgemeinderat ist sowohl innerkirchlich, als auch gesellschaftlich, ein wichtiges Gremium. In einer Zeit, in der die Kirche vor großen Herausforderungen und Veränderungen steht, werden Menschen gebraucht, die im Leben stehen und die Kirche aktiv mitgestalten wollen. Der Mensch steht im Mittelpunkt der frohen Botschaft, und um glaubwürdig zu sein, muss Kirche vor Ort bei den Menschen sein, wie auch Papst Franziskus betont. Alle getauften und gefirmten Christen sind aufgerufen, die Botschaft von der Liebe Gottes in unsere Städte und Dörfer zu tragen, am Reich Gottes mitzubauen und sowohl Kirche als auch Gesellschaft mitzugestalten. Diesen Auftrag wahrzunehmen und umzusetzen, daran hat der Pfarrgemeinderat einen großen Anteil. Er gibt der Kirche und dem Glauben in der Gesellschaft ein Gesicht.
Der Pfarrgemeinderat hat vor allem den Auftrag,
a) den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie die die Pfarrgemeinde
betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu beraten, gemeinsam mit ihm
Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem Verwaltungsrat
vorbehalten ist, und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein
anderer Träger zu finden ist;
b) das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;
c) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und zu befähigen;
d) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und
die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an liturgischen Feiern
einzubringen;
e) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern;
f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der
Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und
Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen;
g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu
beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie
entsprechende Maßnahmen zu beschließen;
h) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;
i) die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten;
j) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern;
k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter
Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und
anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander
abzustimmen;
l) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen;
m) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche
Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu
unterrichten;
n) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen;
o) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation
und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten.
© Pfarrei St. Elisabeth Eschwege