Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Er ist Dienstgeber für alle Beschäftigten der Pfarrgemeinde und ihrer Einrichtungen (u. a. Kindergarten, Organisten, Chorleiter, Küster, Pfarrsekretärinnen, Reinigungspersonal, ...). Die Rechte des Pfarrgemeinderates bleiben unberührt. Der Verwaltungsrat beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan. Der Pfarrgemeinderat hat Gelegenheit binnen einer angemessenen Frist zu dem Entwurf des Haushaltsplans Stellung zu nehmen. Der Verwaltungsrat stellt weiterhin die Jahresrechnung fest. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe ein Vermögensverzeichnis aufzustellen und fortzuführen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates beraten und beschließen in Personal-, Bau-, Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten - die Beschlüsse werden der bischöflichen Behörde zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Bei der Erfüllung und Erledigung der Aufgaben und Pflichten wird der Verwaltungsrat durch eine Rendantur (kirchliche Verwaltungsstelle des Bistums) beraten und unterstützt. Der Verwaltungsrat ist weisungsbefugt - die Rendantur weisungsgebunden.
© Pfarrei St. Elisabeth Eschwege