Finanz- und Leistungsübersicht des Bistums Fulda - Stand 2014.
Am 2. Sonntag in der Fastenzeit sind wieder alle Gemeindemitglieder herzlich zum Ewigen Gebet
in der Rommerzer Pfarrkirche eingeladen.
Die Aussetzung des Allerheiligsten erfolgt im morgendlichen Sonntagshochamt. Es folgen die einzelnen Gebetsstunden. Auch zwischen den Gebetsstunden - insbesondere über die Mittagszeiten - müssen Personen in der Kirche anwesend sein, da das Allerheiligste offen steht.
"Sorgt euch um nichts, sondern bringt eure Bitten im Gebet mit Danksagung vor Gott !"
Philipper 4, 6
09:15 Uhr - Hochamt
10:30 Uhr - Gebetsstunde der Männer
13:30 Uhr - Gebetsstunde der Kinder
14:30 Uhr - Gebetsstunde der Jugend
16:00 Uhr - Gebetsstunde der Frauen
17:00 Uhr - Schlussandacht
Die "Ewige Anbetung" geht auf das "Vierzigstündige Gebet" zurück, das vor dem ausgesetzten Allerheiligsten erstmals 1527 in Mailand bezeugt ist. Damals wurden die Gläubigen aufgefordert, vierzig Stunden vor dem Sakrament zu verharren, um Gottes Hilfe in schwerer Kriegsnot zu erlangen. Diese Übung sollte viermal im Jahr gehalten werden: zu Ostern, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Weihnachten. Papst Clemens VIII. dehnte dies schon 1529 auf eine ewige Anbetung aus: in einem jährlich neu beginnenden Zyklus wurden in den Kirchen einer Stadt aufeinanderfolgend vierzigstündige Gebete gehalten, so daß sich eine fortlaufende, also eine "ewige" Anbetung ergab.
Die ursprüngliche Begründung für dieses Zeitmaß lag in den vierzig Stunden der Grabesruhe des Herrn. Die alte Kirche ehrte diese Zeit durch Fasten, Wachen und Beten am Heiligen Grab. Und seit dem zehnten Jahrhundert wurde dann an einzelnen Orten das eucharistische Sakrament in das Grab gelegt, vor dem man betete. Dieser Gedanke ging allerdings zunehmend verloren, als seit dem siebten Jahrhundert die Vorverlegung der Ostervigil immer weiter in den Karsamstag hereingriff.
So wurde schon 1560 von Pius IV. das vierzigtägige Fasten Jesu als Rechtfertigung für die neue Form der Anbetung angeführt. Seit dem Barock wurde das vierzigstündige Gebet zudem in vielen Kirchen - besonders gefördert durch die Jesuiten gehalten.
Hierzulande bekam die "Ewige Anbetung" eine eigene Form: die Aussetzung des Altarsakraments. Dieses Ritual wandert reihum durch die Kirchen eines Bistums, wobei nachts die Anbetung zumeist in einer Klostergemeinschaft erfolgt. Dazu bestimmt das Kirchenrecht (Can. 942): "Es wird empfohlen, daß in diesen Kirchen und Kapellen (in denen die Eucharistie aufbewahrt wird) alljährlich eine feierliche Aussetzung des Allerheiligsten erfolgt, die eine angemessene, wenn auch nicht zusammenhängende Zeit dauert, damit die örtliche Gemeinde das Geheimnis der Eucharistie tiefer bedenkt und verehrt; eine Aussetzung dieser Art darf aber nur vorgenommen werden, wenn die Versammlung einer angemessenen Zahl von Gläubigen zu erwarten ist." (...)
Quelle: Pfarrei Schröck (www.credobox.de)
© Mariae Himmelfahrt, Rommerz