Gottesdienstzeiten und aktuelle Vermeldungen für St. Peter, Fritzlar,

St. Bonifatius, Ungedanken,

St. Wigbert, Wabern und Herz Jesu, Gudensberg und für alle, die mit uns Gottesdienst feiern möchten, finden Sie im Pfarrbrief.

 

Wie man es auch nennt - die Hauptsache ist, wir sehen uns und können plaudern...

Bonifatiusjahr 2023

Im Jahre 723 kam Bonifatius hierher - vor 1.300 Jahren...

Gemeindeleben 2011

Pfarrgemeinderatswahl am 29. und 30. Oktober 2011

Ende Oktober ist es so weit. Auch in unserer Gemeinde wird ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt.


"Wahllokal" ist das Dom-Paradies. Gewählt werden kann zu den folgenden Zeiten:


Samstag, 29.10.2011:    16.00 - 17.00 Uhr und 18.30 - 20.00 Uhr
Sonntag,  30.10.2011:    09.30 - 10.00 Uhr und 10.45 - 11.45 Uhr
sowie                                 17.30 - 18.00 Uhr und 18.45 - 19.30 Uhr


Wer kann gewählt werden und wie?

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie noch brauchen:

Sie können bis zu 12 Stimmen abgeben.

Wählen Sie. Entscheiden Sie, wer in den nächsten vier Jahren mit Pfarrer, Kaplan und Gemeindereferentin im Pfarrgemeinderat arbeiten wird. SIE haben die Wahl!

Wenn Sie sich noch detailliert in das Thema einarbeiten möchten - hier der Link zur offiziellen Internetseite für die Pfarrgemeinderatswahlen in den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Trier.

Und auch der Aufruf aus unserem Bistum dazu:


In unserem Pfarrbrief geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen, wie z.B. nach dem Familienwahlrecht:


Bei der Pfarrgemeinderatswahl im Bistum Fulda haben alle Katholiken ein aktives Wahlrecht. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, üben sie das Wahlrecht in ihrer Pfarrei persönlich aus. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren gilt das Familienwahlrecht. Bei diesem Wahlrecht üben Eltern und Sorgeberechtigte treuhänderisch das Wahlrecht ihrer Kinder aus. Sie geben – solange die Kinder das selbst noch nicht können – für jedes katholisch getaufte Kind eine zusätzliche Stimme ab.


Das Familienwahlrecht erkennt jedem getauften Kind eine eigene Stimme zu. Die Ausübung dieses Wahlrechtes liegt bei den Eltern und Sorgeberechtigten. Die Eltern haben für ihr Kind ein gemeinsames, ein Familienwahlrecht. Sie sollen gemeinsam über diese zusätzliche Stimmabgabe entscheiden. Welcher der Kandidaten dann ihre zusätzliche Familienwahlrechtsstimme erhält, soll im Sinne ihrer Familie und ihres Kindes entschieden werden.


Machen Sie Ihr Recht geltend
Gehen Sie zur Wahl! Die Kandidaten brauchen Ihre Unterstützung. Nutzen Sie Ihr Familienwahlrecht.
Sprechen Sie in Ihrer Familie über die Pfarrgemeinderatswahl und die Kandidaten und teilen Sie dem Wahlausschuss mit, welcher Elternteil für welches Kind die Stimme abgeben wird.




Herzlichen Dank an alle scheidenden Mitglieder für den jahrelangen ehrenamtlichen Einsatz!!!