Gottesdienstzeiten und aktuelle Vermeldungen für St. Peter, Fritzlar,

St. Bonifatius, Ungedanken,

St. Wigbert, Wabern und Herz Jesu, Gudensberg und für alle, die mit uns Gottesdienst feiern möchten, finden Sie im Pfarrbrief.

 

Wie man es auch nennt - die Hauptsache ist, wir sehen uns und können plaudern...

Bonifatiusjahr 2023

Im Jahre 723 kam Bonifatius hierher - vor 1.300 Jahren...

Gemeindeleben 2012

Ergänzungswahlen zum Verwaltungsrat - am 17./18. März 2012

Der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss für die Ergänzungswahlen zum Verwaltungsrat besteht aus den verbleibenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und zwei Mitgliedern des Pfarrgemeinderates.
Wahlleiter ist der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende, Herr Anton Pristl.
In diesem Gremium wurde die "Vorschlagsliste für die Wahl zum Verwaltungsrat" aufgestellt.

Sollten keine Ergänzungsvorschläge mehr kommen (max. drei Vorschläge wären möglich), werden aus dieser Liste drei Verwaltungsratsmitglieder gewählt.

 

Vorschlagsliste

Wer bleibt? Wann und wo wird gewählt?

Samstag, 17.03.2012 --- 17.30 - 19.30 Uhr

                                              in der Krankenhauskapelle

Wahllokal: Eingangsbereich Schwesternwohnheim


Sonntag, 18.03.2012 --- 09.30 - 11.30 Uhr und

                                            16.40 - 19.30 Uhr

                                             in der Ursulinenkirche

Wahllokal: Vorraum                                             

 

Einladung zur Wahl

Briefwahl

Auszug aus dem Merkblatt über die Wahl der Verwaltungsräte / Ergänzungswahlen

9. Briefwahl


9.1 Jedem Wahlberechtigten ist die Gelegenheit zu geben, sich an der Wahl durch Briefwahl zu beteiligen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen werden beim zuständigen Pfarramt ausgehändigt.


9.2 Der Antrag auf Briefwahl kann frühestens ab dem Tag der Einladung zur Wahl (d.h. frühestens 14 Tage vor dem Wahltermin - Anmerkung A.P. dann aber noch keine Wahlzettel), spätestens jedoch zwei Tage vor dem Wahltermin ( 15.03.2012) schriftlich oder mündlich bei Leiter der Gemeinde (Pfarramt) gestellt werden. Soweit der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder in anderer Weise die Wahlberechtigung nachgewiesen wurde, ist ihm der Briefwahlschein zusammen mit dem Stimmzettel und den amtlichen Wahlumschlag entweder persönlich oder durch Zusendung auszuhändigen.

9.4 Nach Ankreuzen des Stimmzettels hat der Briefwähler diesen in den Wahlumschlag einzulegen und fest zu verschließen, sowie den verschlossenen Wahlumschlag zusammen mit dem Briefwahlschein in einen zweiten verschlossenen Umschlag an das zuständige Pfarramt zu übersenden. Der Wahlbrief mit Briefwahlschein und Wahlumschlag muss spätestens bis zum Ende des letzten Tages vor dem Wahltag (16.03.2012) eingegangen sein. Auf dem Briefwahlschein hat der Wähler durch Unterschrift zu versichern, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.